Was genau ist die Kommunalwahl?

Unter Kommunalwahl versteht man eine politische Wahl in Gebietskörperschaften sowie den Bezirken der Stadtstaaten, also insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen. Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder Landrats. Daneben werden Vertreter in Bezirksversammlungen, Bezirkstagen, Bezirksvertretungen oder Ähnlichem sowie Ortsbeiräte gewählt.

Diese Vorraussetzungen musst du erfüllen, um am 15. Mräz wählen gehen zu dürfen:

  • mind. 18 Jahre alt
  • seit mindestens zwei Monaten in Deutschland leben
  • deutsche Staatsbürgerschaft

Was genau wählt man bei der Kommunalwahl?

In Deutschland wird bei der Kommunalwahl ein (Ober-) Bürgermeister/in, ein Landrat, die Gemeinde- bzw. Stadtratmitglieder sowie die Kreisräte gewählt.

Aufgaben der verschiedenen Ämter:

(Ober-) Bürgermeister:

Er wird direkt von den Bürgern gewählt und leitet auch den Gemeinde- bzw. Stadtrat. Er ist in der Regel hauptamtlich beschäftigt, bekommt also ein Beamtengehalt. Nur in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern ist der Posten in der Regel ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, aber auch hier kann der Gemeinderat beschließen, dass es einen hauptamtlichen Bürgermeister gibt. Die beiden Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters werden vom Gemeinde-/Stadtrat gewählt.

Landrat:

Der Landrat ist zugleich der Chef des Landratsamtes, also der Verwaltung. Er wird von den Landkreisbürgern direkt gewählt, wie alle anderen kommunalen Mandatsträger für sechs Jahre. Er hat einen Stellvertreter, der aber nicht von den Bürgern, sondern vom Kreistag gewählt wird.Insgesamt werden bei der Wahl am 15. März 2020 in Bayern knapp 40 000 kommunale Mandatsträger bestimmt. In einem Kreistag, Gemeinde- oder Stadtrat zu sitzen, ist ein Ehrenamt, für das üblicherweise eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Gemeinde-bzw. Stadtratmitglieder:

In Bayern gibt es 2056 Gemeinden, Märkte und Städte. Und in jeder gibt es einen Gemeinderat, in den Märkten heißt er Marktgemeinderat, in den Städten Stadtrat. Ein Gemeinde- oder Stadtrat ist je nach Einwohnerzahl zwischen acht und 80 Personen groß. Die Räte entscheiden in allen Fragen, für die die Gemeinde zuständig ist – also zum Beispiel, ob ein Kindergarten gebaut oder eine Straße ausgebessert wird. Und sie kontrollieren die Arbeit der Verwaltung.

Kreisräte:

In allen 71 bayerischen Landkreisen gibt es einen Kreistag, der analog zum Gemeinderat die Dinge entscheidet, für die der Landkreis zuständig ist – die Müllgebühren ebenso wie die Sanierung einer Realschule. Er besteht aus 60 Kreisräten, in Landkreisen mit mehr als 150.000 Einwohnern sind es 70 Kreisräte, in kleinen Landkreisen nur 50.

Aber wie funktioniert eine Kommunalwahl?

Anders als bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es bei den Kommunalwahlen keine Fünf-Prozent-Hürde, es ist also auch für kleine Parteien oder Wählergruppen leichter möglich, einen Sitz zu bekommen. (Wählergruppen sind bei den bayerischen Kommunalwahlen übrigens weit verbreitet; das sind oft nur lose Zusammenschlüsse von Bürgern, die dann Namen tragen wie “Bürger für XY-hausen”.) Bei der Auszählung werden die Stimmen für alle Kandidaten einer Liste zusammengezählt. Danach entscheidet sich, welche Liste wie viele Sitze im neuen Gemeinderat oder Kreistag besetzen darf Die Kommunalwahlen sind die kompliziertesten Wahlen, die es in Bayern gibt. Verhältnismäßig einfach ist noch die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte: Hier treten verschiedene Personen an, jeder Wähler hat eine Stimme – und wer am Ende am meisten bekommt, ist gewählt. Bekommt kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen, so gibt es zwischen den beiden bestplatzierten zwei Wochen später eine Stichwahl. Bei der Wahl der Gemeinderäte und Kreistage hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählergruppen mit je einer Liste an. Ein Wähler kann nun einfach eine Liste ankreuzen, dann gehen alle seine Stimmen an diese Partei oder Wählergruppe. Er darf aber auch Kandidaten mehrerer Listen ankreuzen – das nennt man Panaschieren. Und er darf einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen geben, nämlich bis zu drei – das nennt man Häufeln oder Kumulieren. Anders als bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es bei den Kommunalwahlen keine Fünf-Prozent-Hürde, es ist also auch für kleine Parteien oder Wählergruppen leichter möglich, einen Sitz zu bekommen. (Wählergruppen sind bei den bayerischen Kommunalwahlen übrigens weit verbreitet; das sind oft nur lose Zusammenschlüsse von Bürgern, die dann Namen tragen wie “Bürger für XY”.)

(Chiara Herold)

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