von Paul Schilcher
Abschlussprüfung an der Realschule Murnau. Klar, am Ende der Realschule macht jeder Zehnklässler seinen Abschluss. Doch: Wie lange dauert eine Prüfung oder wann hat man die Abschlussprüfung nicht bestanden? Das alles erfahrt ihr in unserem Glossar:
A wie Abschlusszeugnis:
Alle Schülerinnen und Schüler, die das Bestehen der Abschlussprüfung erreicht haben, erhalten ein Abschlusszeugnis, indem steht, dass die Schüler die Realschule geschafft haben und die Noten in den einzelnen Fächern und noch vieles mehr.
Ä wie Äußere Form der Prüfungsarbeiten:
Der Realschulordnung nach kann die äußere Form einer schriftlichen Arbeit bewertet werden (und damit zum Punktabzug oder einer Verschlechterung führen). Das gilt auch für die Abschlussprüfung. Also: Ordentlich schreiben!
B wie Bestehen:
Die Voraussetzungen dafür sind, dass man: In höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5 hat. Hat man in zwei Vorrückugsfächern die Note 5 oder in einem Fach die Note 6, so wird ein Notenauglich gewährt, wenn der Schüler: In einem Vorrückungsfach die Note 1, in zwei Vorrückungsfächern die Note 2 oder in vier Vorrückungsfächern mindestens die Gesamtnote 3 hat. GAME OVER, nicht bestanden, heißt es nur, wenn man in Deutsch die Note 6 erhält. Dann könnt ihr noch so gut sein: Ihr müsst wiederholen.
E wie Erkrankung bei den Prüfungen:
Falls eine Schülerin oder ein Schüler vor der Abschlussprüfung erkrankt, muss dies unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen sein! Die Schule ist daher berechtigt, die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses zu verlangen. Dazu muss die Schule noch vor Beginn der Prüfung informiert werden, dass der Schüler erkrankt ist.
M wie Mündliche Prüfungen:
(In Nichtprüfungsfächern): Die Vorrausetzung bei dieser Kategorie ist, dass man die Note 5 oder 6 in einem Nichtprüfungsfach hat. Die Leistung in der Prüfung muss eindeutig besser sein als die festesetzte Note. Der Prüfungsstoff ist das Grundwissen und der Stoff der 10. Jahrganstufe. In Prüfungsfächern finden die mündlichen Prüfungen nach den Abschlussprüfungen statt. Die Note zählt nur, wenn man deutlich besser (2 Noten) ist als in der schriftlichen Prüfung. Die Dauer beträgt in der Regel 20 Minuten. Die Bekanntgabe der Note des mündlichen Teiles der Abschlussprüfung erfolgt direkt nach der Beendung der Prüfung.
N wie Notenbildung: (Prüfungnote) Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt diese einfach, die schriftliche Arbeit doppelt. (Gesamtnote): Normalerweise gibt die Prüfungsnote immer den Ausschlag. (Ausnahmen): Wenn nach Meinung des Prüfungsausschusses die Jahresfortgangsnote der Gesamtleistung des Prüflings mehr entspricht als die Prüfungsnote.
N wie Nichtbestehung: Wenn Die Schülerin oder der Schüler die 10te Klasse nicht bestanden hat, erhält diese/r ein Jahreszeugnis, in dem folgendes steht: “Die Schülerin bzw. Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen!”
T wie Termine: Hier sind die Termine für die Abschlussprüfung 2018 – zumindest ein paar davon:)
Mittwoch, 20.06.2018 | Abschlussprüfung Deutsch (8:30 – 12:30 Uhr) |
Donnerstag, 21.06.2018 | Abschlussprüfung Französisch Compréhension de l’orale (8:30 – 9:00 Uhr)
Compréhension des écrits (9:15 – 10:35 Uhr) Production écrite Übersetzung (10:35 – 10:55 Uhr) |
Freitag, 22.06.2018 | Abschlussprüfung Englisch LC (8:00 – 9:00 Uhr); RC (9:20 – 11:05) |
Montag, 25.06.2018 | Abschlussprüfung Mathematik 1 + 2/3 (8:30 – 11:00 Uhr) |
Dienstag, 26.06.2018 | Abschlussprüfung BwR (8:30 – 10:30 Uhr) |
Mittwoch, 27.06.2018 | Abschlussprüfung Physik (8:30 – 10:30 Uhr) |
Freitag, 29.06.2018 | Abschlussprüfung Werken (8:30 – 10:00 Uhr) |
Freitag, 06.07.2018 | Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse und Anmeldung zur mündlichen Prüfung |
U wie Unterschleif:
Wird ein Schüler oder eine Schülerin dabei entdeckt, wie diesem die Arbeit sofort abgenommen und die Note 6 erteilt.
V wie Versäumnis:
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Abschlussprüfung mit Absicht versäumt, so wird diesem die Note 6 eingetragen.
W wie Wiederholung der Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung können die, die nicht bestanden haben, wiederholen. Wenn man die zehnte Klasse auch wiederholen möchte, geht dies auch nur im folgenden Schuljahr und mit Genehmigung der Schulleitung oder des Schulleiters. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag beis zum 23.07.2018 stellen.
Alle Angaben sind OHNE GEWÄHR (Quelle: RSO § 33-45) und nicht vollständig. Wenn ihr auf Nummer Sicher gehen wollt, dann haltet euch an das, was euch die Lehrkräfte und die Schulleitung sagen.